Rügener Insel-Brauerei Baltic Ale

Autor
Wolf
Erstellt
Samstag, 18. Februar 2017
Bewertung des Tests
(5 Stimmen)
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Rügener Insel-Brauerei Baltic Ale
  • Biersorte
    Ale
  • Alkoholgehalt
    7,5%
  • Behältnis
    Glasflasche
  • Reinheitsgebot
    Nein
  • Brauerei
    Rügener Insel Brauerei GmbH
  • Stadt
    Rambin/Rügen
  • Land
    Deutschland
  • Besonderheit
    -
  • Zutaten: Brauwasser, Gerstenmalz, Weizenmalz, Traubenzucker, Naturhopfen, Hefe.

     

    Design

    Das Wickelpapier ist bei der Brauerei Usus, es soll die Haltbarkeit verlängern. Vornedrauf ist ein Adler, keine Ahnung wieso?!

     

    Bieraussehen

    Schaum oder Ende. Dieser ist durchschnittlich fein, aber hält sich exzellent. Farblich ein helles, blasses orange, dazu deutlich eingetrübt.

     

    Geruch

    Sowohl der Flaschengeruch als auch im Glas erinnert dieses Bier stark an Sekt oder an ein Lambic. Sehr perlig, nach Trauben, vergoren riecht es. Dazu minimal nach Traubenzucker.

     

    Geschmack

    Stark rezent auch im Antrunk, leicht fruchtig nach Trauben und anderen vergorenen Früchten. Dazu wirkt es sehr trocken. Die belgische Brauart ist allgegenwärtig, am ehesten kann man dieses Bier wirklich mit einem Lambic vergleichen, dies wird aber in keinster Form beworben. Im Abgang ist es minimal herb. Die Hefe in Kombination mit dem Weizenmalz ist hier aber deutlich tonangebend. Insgesamt ist es interessant und recht angenehm zu trinken. Allerdings muss man den Biertyp auch mögen.

     

    Fazit

    Die norddeutsche Lambic-Variante.

  • Design
    3
  • Bieraussehen
    3+
  • Geruch
    3+
  • Geschmack
    3+
  • Gesamtnote
    3+

Kommentare  

Bob
+3 #3 Bob 2017-02-21 12:48
Ich glaube, das Thema Reinheitsgebot ist bei diesem Bier eher eine Frage der Ansicht bzw. Auslegung. Ich sehe es so, dass das Baltic Ale zwar laut Vorläufigem Biergesetz auch mit Traubenzucker völlig korrekt als "Bier" bezeichnet werden kann (Vgl. §9 Abs. 2 Vorläufiges Biergesetz), aber auf Grundlage der Bayerischen Landesordnung von 1516 eben nicht nach Reinheitsgebot gebraut wurde. Hier stellt sich eher die Frage, welche Verordnung oder welches Gesetz Grundlage der Bewertung sein sollte. Ich persönlich (und meines Wissens nach auch meine Testerkollegen dieser Homepage) orientiere mich in der Regel an der Landesordnung von 1516, da diese bei den meisten Menschen der Inbegriff des Reinheitsgebote s ist. Aus diesem Grund habe ich das Übersee Hopfen (Japan) auch als "nicht nach Reinheitsgebot gebraut" bezeichnet. Zugegebenermaße n sieht aber die Landesordnung z. B. auch keine Hefe vor. Und auch sieht sie kein PVPP und andere Zusatzstoffe vor, die heutzutage verwendet aber nicht mal angegeben werden müssen. Wahrscheinlich sind wir hier allgemein schon eher bei einer Glaubensfrage, zu der sich ausführlich diskutieren lässt. Als "Hobbytester" fände ich aber hier eine Meinung vom Fach auch sehr interessant. Über deine Meinung, Markus, würde ich mich daher sehr freuen. An dieser Stelle auch noch vielen Dank für deinen Kommentar. Es freut uns, wenn der Braumeister persönlich unsere Tests kommentiert.
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RHG-Fanatiker
+1 #2 RHG-Fanatiker 2017-02-21 11:06
Durch die Zugabe von Traubenzucker ist das Bier nicht nach Reinheitsgebot hergestellt, selbst wenn er "vollständig zu Alkohol und Kohlensäure" vergoren wird.
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Markus Berberich
+4 #1 Markus Berberich 2017-02-20 12:26
Der Adler ist bei uns auf Rügen heimisch, er drückt etwas herrschaftliche s aus wie das Bier. Den Traubenzucker kann man nicht schmecken er wird durch die Flaschenreifung vollständig vergoren zu Alkohol und Kohlensäure. Der Bierstil ist ein Belgian Style Strong Ale. Das Bier entspricht dem Deutschen Reinheitsgebot auch wenn wir hier keinen Wert drauf legen. Der Geschmack ist sehr trocken phenolisch weinartig. Das Papier schützt das Bier vor Licht. Markus Berberich
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